Lastschriftverfahren nach SEPA

Mit der Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs im EU-Binnenmarkt tritt ab dem 01. 02.2014 das SEPA – Zahlungssystem in Kraft. Hierbei werden unter anderem die Bankleitzahl und Kontonummer in BIC und IBAN-Code geändert. Dazu werden wir in Zusammenarbeit mit den örtlichen Geldinstituten die uns bekannten Kontodaten entsprechend erweitern / ändern. Die bisherigen Einzugsermächtigungen bleiben gültig. Die Umwidmung in SEPA-Basis-Lastschrift erfolgt zum 01.02.2014. Als Mandatsreferenz verwenden wir die Mitgliedsnummer. Zur rechtlichen Absicherung ist uns durch die Deutsche Bundesbank eine Gläubiger-Identifikationsnummer (DE71ZZZ00000264956) zugeteilt worden. Ab dem 01.02.2014 gilt bei Neuanmeldung nur noch die SEPA-Lastschrift.

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